Teilnahmebedingungen
VHS Coesfeld
Die Volkshochschule als anerkannte Einrichtung der Weiterbildung können alle besuchen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wir beraten Sie gern!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule informieren und beraten Sie über das aktuelle Weiterbildungsangebot, um Ihnen die richtige Wahl der Veranstaltungen zu erleichtern. Auf diese Weise finden Sie die Angebote, die ihren Vorkenntnissen und Erwartungen entsprechen. Insbesondere beim Erlernen oder Auffrischen einer Fremdsprache empfehlen wir Ihnen diesen Service.
Anmeldeverfahren
So melden Sie sich an:
Wir benötigen von Ihnen unbedingt eine Anmeldung. Diese kann erfolgen
• telefonisch (mit Lastschriftverfahren)
• persönlich im Haus der VHS oder
• über unsere Homepage (https://vhs-coesfeld.de).
Nur die vorherige Anmeldung und die Erteilung eines Lastschriftmandats sichern Ihnen einen Platz im Kurs. Alle Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung der Kursgebühr.
Gibt es eine Anmeldefrist?
Melden Sie sich bitte rechtzeitig zu den Kursen an, die Sie belegen möchten! Da wir in der Regel eine Woche vor Kursbeginn anhand der Teilnehmerzahl entscheiden, ob ein Kurs stattfinden kann oder nicht, ist es hilfreich, wenn Ihre Anmeldung bis dahin vorliegt. Das gibt Ihnen und uns Planungssicherheit.
Teilnehmergebühren
Die Teilnehmergebühren werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren eingezogen. Die hierzu erforderliche Ermächtigung muss zuvor von Ihnen erteilt worden sein. Das gilt auch für Teilnehmergebühren, für die eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Ratenzahlungen sind bei Kursen und Veranstaltungen, deren Teilnehmergebühr 50 € übersteigt, möglich. Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Hauptmenü der Homepage unter “Service”. Dort können Sie das SEPA-Formular ausfüllen und abschicken. Es wird direkt an die Verwaltung übermittelt. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Ankündigung zu SEPA-Lastschriften
Die fällige Kursgebühr wird von uns per SEPA-Lastschrift eingezogen (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen EuroZahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) haben wir auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umgestellt. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat eingereicht haben, wird dieses für den Einzug der Kursgebühren genutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenznummer (diese besteht aus dem Kürzel „VHS-" und Ihrer Teilnehmernummer) und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE86ZZZ00000018112 gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben wird.
Erfolgt die Anmeldung vor Kursbeginn, so wird die Kursgebühr zum 15. des auf den Kursbeginn folgenden Monats von dem uns bekannten Konto abgebucht.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird erst ungültig, wenn es 36 Monate nach der letzten Abbuchung nicht mehr angesprochen worden ist. Sie haben natürlich die Möglichkeit, das SEPA-Lastschriftmandat zurückzunehmen. Bitte teilen Sie uns dieses dann schriftlich mit.
Zusatzgebühr für Rechnungsempfänger/innen
Nach der Gebührensatzung für die Volkshochschule Coesfeld werden Kursbeiträge in der Regel im Lastschriftverfahren beglichen. Dadurch können die Verwaltungskosten gering gehalten werden, was sich günstig auf die Höhe der Kursentgelte auswirkt. In Ausnahmefällen ist auch eine Rechnungstellung möglich. Bitte haben Sie im Interesse aller Kursteilnehmer/innen Verständnis dafür, dass wir pro Rechnungstellung eine Verwaltungskostenentschädigung von 1,00 € erheben müssen, die jedoch nur einen Teil der uns zusätzlich entstehenden Kosten abdeckt.
Wann besteht Anspruch auf Ermäßigung?
Wenn Sie Arbeitslosengeld I, II oder Sozialhilfe beziehen, haben Sie Anspruch auf Gebührenermäßigung - ausgenommen sind Studienreisen, Exkursionen und Kurse mit spezieller Organisation. Wir bitten Sie, die entsprechenden Dokumente bei der Anmeldung vorzulegen bzw. in Kopie der Anmeldung beizufügen. Fehlen diese Dokumente, so werden Sie weiter als Vollzahler/in geführt. Fragen zu individuellen Ermäßigungen beantworteten wir gerne. Sprechen Sie uns bitte an.
Wie kann ich eine Abmeldung vornehmen?
Eine Abmeldung, die auch von der Zahlung der Kursgebühr befreit, muss spätestens eine Woche vor der ersten Zusammenkunft schriftlich vorliegen, bei einer Veranstaltung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Bildungsurlaub) sechs Wochen vorher. Wird ein Kurs nicht regelmäßig besucht oder vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung. Für Exkursionen, Studienreisen und Kurse mit besonderer Organisation gelten spezielle Bedingungen, auf die dann aber gesondert hingewiesen wird.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Eine mündliche Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie: Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungspflicht!
Wie bekommt man eine Teilnahmebescheinigung?
Wenn Sie regelmäßig am Kurs teilgenommen haben, kann eine Teilnahmebestätigung mit den Kursdaten ausgestellt werden.
Bitte melden Sie diesen Wunsch rechtzeitig bei Ihrer Kursleitung an, damit die Übergabe - für Sie kostenfrei - in der letzten Kursstunde erfolgen kann. Ansonsten entstehen Kosten in Höhe von 5,00 EUR.
Wichtiger Hinweis:
Für Schäden, Verluste und Unfälle übernimmt die Volkshochschule Coesfeld keine Haftung. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.